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Sie haben Fragen –
wir haben die Antworten!

  • Auf Pflegeleistungen haben Menschen mit einem Pflegegrad Anspruch.
    Je nach Pflegegrad gibt es entsprechende finanzielle Unterstützung von der Pflegekasse.

     

    Auf medizinische Behandlungspflege haben Menschen Anspruch wenn der Arzt den Bedarf dafür festlegt und eine Verordnung für die Erbringung der Leistung ausstellt.

  • Für Leistungen der Pflegeversicherung muss bei der Pflegekasse ein Pflegegrad beantragt werden. Die Pflegekasse gibt dann den Auftrag an den Medizinischen Dienst weiter. Dieser erstellt dann ein Gutachten zur Pflegebedürftigkeit und teilt dieses der Pflegekasse mit. Die Pflegekasse entscheidet dann anhand des Gutachtens ob ein Pflegegrad vorliegt und teilt dies dann den Betroffenen mit.

  • Die Überprüfung Begutachtung der Pflegebedürftigkeit führt nur der Medizinische Dienst durch.
    Die Pflegeberatungsbesuche sind für die Beratung der Pflegebedürftigen erforderlich. Dabei soll die Sicherstellung der Pflege durch einen Pflegefachkraft besser gewährleistet werden und Bedürftigen oder deren Angehörigen zu unterstützenden pflegerischen Angeboten beraten werden.

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